Logopädie bei Schulkindern erfolgt über den logopädischen Dienst Ihrer Wohngemeinde. Die Kosten für die logopädischen Massnahmen trägt die Gemeinde.

Logopädinnen in den Gemeinden sind zuständig für Kinder im Schulalter, vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Sie führen Abklärungen, Beratungen und Therapien bei Auffälligkeiten der Sprachentwicklung durch.

Kinder, die aufgrund einer Behinderung (z.B. geistige Behinderung, Sprachbehinderung) in der Regelschule integriert sind, werden ebenfalls über die logopädischen Dienste betreut.

Hier finden Sie einen logopädischen Dienst in Ihrer Nähe.